Information der Öffentlichkeit nach Anhang V 12. BImSchV – Biogasanlage Kliemann GbR  
 

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs.

Kliemann GbR
Akazienstraße 17a
31171 Nordstemmen  

Betriebsbereich: Gemarkung Klein Escherde, Flur 1, Flurstück 5

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt
und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Abs. 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV.
Die Anzeige nach § 7 Abs. 1 wurde dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vorgelegt.


3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt Biogas ausfolgenden Einsatzstoffen:
Wirtschaftsdünger und nachwachsende Rohstoffe

Tätigkeiten im Betriebsbereich:
- Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
- Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
-
Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
-
Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
-
Entnahme der vergorenen Gärreste zur Ausbringung
-
Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
-
Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
-
Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
-
Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
-
Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/Nachgärer
-
Versorgung von externen Wärmeabnehmern


4. Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen
Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen
Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) - Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV
„Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 19.187 kg

Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch
Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.

Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und
kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als
Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch
seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.

Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.


5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt
wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese
Informationen elektronisch zugänglich sind.

Bei einem eventuellen Havarie- oder Störfall wird die Bevölkerung über die Polizei,
die Feuerwehr oder durch die zuständige Stelle gewarnt und informiert.

Bei einem Austritt von Biogas begeben Sie sich aus dem Gefahrenbereich und informieren Sie
die Feuerwehr oder die Polizei. Warnen Sie Personen in Ihrer unmittelbaren Nähe.
Begeben Sie sich auf keinen Fall in die Nähe des Gefahrenbereichs.


6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 oder Hinweis, wo diese Information
elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-
Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Schutzes
öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den
Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Die Besichtigung nach § 17 Abs. 2 fand am 28.11.2023  durch
das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim statt. 

Die letzte  Umweltgutachterbesichtigung war am am 11.1.2023

Am 2.8.2023  war die Dekra da um eine Sicherheitsprüfung nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorzunehmen  

Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim
Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.

Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und
Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich
wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.


7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes
öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder
über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Weiterführende Informationen sind beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
auf Anfrage erhältlich: Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim;
Tel. 05121/163-0 oder E-Mail: Poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de


RICHTIGES VERHALTEN BEI EINTRITT EINES STÖRFALLS

Bei Wahrnehmung von:

- Gasgeruch
- Rauchwolken
- lauter Knall
oder Information durch
- telefonische Benachrichtigung der Nachbarschaft
- Sirenensignal
- Rundfunkdurchsagen

...verhalten Sie sich bitte strikt nach folgenden Regeln:

- vom Unfallort fernbleiben
- keine Fahrzeuge benutzen
- sofort ein Gebäude aufsuchen
- Kinder ins Haus bringen (nicht aus der Schule oder Kindergarten holen)
- Passanten aufnehmen und Behinderten helfen
- Nachbarn verständigen
- Fenster und Türen schließen
- Klimaanlagen ausschalten
- obere Stockwerke und vom Unfallort abgewandte Räume aufsuchen
- Aufzüge nicht benutzen
- nicht Rauchen, Elektrogeräte ausschalten, keine Funken verursachen
- Radio einschalten und auf Durchsagen der Regionalsender achten
- den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei unbedingt Folge leisten
- Telefonleitungen nicht blockieren
- nur im äußersten Notfall zum Telefon greifen
- wählen Sie dann Feuerwehr 112 / Polizei 110
- auf die Entwarnung über Radio oder Lautsprecher durch die Feuerwehr
oder Polizei warten

 


Diese Aufzählung von Sicherheitsratschlägen und Verhaltensregen soll Ihnen im Ernstfall ein
Leitfaden sein, um Gefahren für Gesundheit und Leben zu vermeiden. Nutzen Sie diese
Informationen als kleines Nachschlagewerk im Gefahrenfall und bewahren Sie es griffbereit auf.